Seiten

Kategorien

Archive

Meta

Schlagwörter

Ärztekammer ÖBB ÖVP Übergewicht bawag Die Grünen Donnerbauer EU EU-Parlament Experten FPÖ Hirt Internetsperren Jarolim Komasaufen Nova Rock Obama ORF Rauchen Schwarzenegger Selbstbehalt SPÖ Vorsorge

Links

9. Jul. 2005

In Österreich ist nach der Straßenverkehrsordnung eine Übertretung straflos, wenn sie zu einem Verkehrsunfall geführt hat (dh wenn sie unfallskausal ist). Von dieser Straflosigkeit ausgenommen sind nur die Alkohol- und Drogendelikte. Das ist so weil man früher davon ausging, dass jemand, der einen Verkehrsunfall mit dem Auto verursacht, sowieso genug Schaden hat und dass der ja damit schon genug bestraft ist. Komisch, eigentlich müsste man meinen, dass solche Übertretungen schwerer wiegen, weil sie ja zu einem Verkehrsunfall geführt haben …

1 Kommentar »

  1. Administrator schreibt:

    Betrachtet man die Sache aber anhand des folgenden Beispiels, sieht es noch komischer aus:

    1. Fall
    Ein Lenker überfährt eine Stopptafel und wird erwischt: 35.- € Strafe

    2. Fall
    Ein Lenker überfährt eine Stopptafel, nötigt einen Vorrangberechtigten zum Abbremsen: günstigstenfalls 70.- € Strafe (neuerdings + Vormerkpunkt)

    3. Fall
    Ein Lenker überfährt eine Stopptafel, verursacht einen Verkehrsunfall (indem er einem Vorrangberechtigten hineinfährt): keine Strafe und kein Vormerkpunkt

    Diese Ungerechtigkeit ist himmelschreiend. Das fällt offenbar gar niemanden auf, obwohl unzählige Experten in Permanenz an Verbesserungen des Verkehrsgeschenhens arbeiten ….

    9. Jul. 2005 | #

Kommentar schreiben

Bitte den Sicherheitscode in die Textbox schreiben

RSS-Feed für diese Kommentare. | TrackBack URI