In Österreich ist nach der Straßenverkehrsordnung eine Übertretung straflos, wenn sie zu einem Verkehrsunfall geführt hat (dh wenn sie unfallskausal ist). Von dieser Straflosigkeit ausgenommen sind nur die Alkohol- und Drogendelikte. Das ist so weil man früher davon ausging, dass jemand, der einen Verkehrsunfall mit dem Auto verursacht, sowieso genug Schaden hat und dass der ja damit schon genug bestraft ist. Komisch, eigentlich müsste man meinen, dass solche Übertretungen schwerer wiegen, weil sie ja zu einem Verkehrsunfall geführt haben …
Von Administrator |
Kommentare (1)
Betrachtet man die Sache aber anhand des folgenden Beispiels, sieht es noch komischer aus:
1. Fall
Ein Lenker überfährt eine Stopptafel und wird erwischt: 35.- € Strafe
2. Fall
Ein Lenker überfährt eine Stopptafel, nötigt einen Vorrangberechtigten zum Abbremsen: günstigstenfalls 70.- € Strafe (neuerdings + Vormerkpunkt)
3. Fall
Ein Lenker überfährt eine Stopptafel, verursacht einen Verkehrsunfall (indem er einem Vorrangberechtigten hineinfährt): keine Strafe und kein Vormerkpunkt
Diese Ungerechtigkeit ist himmelschreiend. Das fällt offenbar gar niemanden auf, obwohl unzählige Experten in Permanenz an Verbesserungen des Verkehrsgeschenhens arbeiten ….
9. Jul. 2005 | #