Unseren Verkehrssicherheitsexperten fallen, insbesonders dann, wenn sie periodisch in Erscheinung treten müssen, um ihre Gehälter zu rechtfertigen, 2 zu fordernde Maßnahmen ganz besonders gerne ein – nämlich “höhere Strafen” und “Temporeduzierung”.
Bei den Strafen sind wir dadurch schon ziemlich weit oben angelangt. Durch die Europäische Union wurde diese Tendenz noch erhöht. Wenn nämlich ein Land die Strafen für ein Delikt stark erhöht, dann fordern das die Verkehrs(un)sicherheitsexperten anderer Länder auch – man will ja dazugehören.
ZB wird in Österreich ein Alkoholsünder (im Straßenverkehr) weit schwerer bestraft als ein nächtlicher Randalierer, der im Suff oder aus Blödheit (oder halt aus beiden Gründen) andere verletzt. Wohlgemerkt auch dann, wenn er weder einen Unfall verursacht oder sonst eine Übertretung begangen hat. Irgendwo dürfte da der Überblick verloren gegangen sein.
Von Administrator |
Kommentare (1)
[...] Nach dem Abkommen der EU-Staaten werden Verkehrs-Strafen ab einer Höhe von 70.- Euro vollstreckt werden. Das wird als, wahrscheinlich erwünschten, Nebeneffekt haben, dass es bald EU-weit keine Strafen unter 70.- € mehr geben wird. In Italien verlangen sie ja für Falschparken schon 71.- Euronen und in Tschechien löhnt man soviel schon für das Vergessen des Lichteinschaltens… [...]
19. Mrz. 2007 | #