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8. Sep. 2005

Viel diskutiert wird nun über den Rechnungshof-Rohbericht über die Bank Burgenland. Der Inhalt ist natürlich interessant und es besteht auch ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit danach – aber:

So ein Rechnungshof-Rohbericht ist als „vertraulich“ eingestuft und eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Auf der Grundlage des Berichtes sollten die Verantwortlichen der geprüften Institutionen Stellung beziehen. Diese Stellungnahmen werden dann in den Endbericht des Rechnungshofes, der öffentlich ist, einfließen. In Österreich ist es regelmäßig so, dass Rohberichte des Rechnungshofes schon in Zeitungen und Magazinen abgedruckt sind, noch bevor sie diejenigen, für die sie bestimmt sind, erreichen.

Es scheint überhaupt niemanden zu interessieren, dass da immer eine Straftat (§ 310 Strafgesetzbuch – Strafdrohung im günstigsten Fall bis zu 3 Jahren) zu Grunde liegt, weil Beamte nämlich verpflichtet sind, Verschwiegenheit zu bewahren. Es ist auch ein Offizialdelikt, dh von amtswegen zu verfolgen. Aber wahrscheinlich ist niemand zuständig …

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