15. Okt. 2005
“Straßenrückbauten” sind in den letzten Jahren sehr modern geworden. Wahrscheinlich ist das so, weil man dabei gigantische Geldbeträge in Bewegung bringen kann. Das stärkt die Wirtschaft, bringt Arbeitsplätze und wahrscheinlich auch gute Freunde für den einen oder anderen.
Unter dem Schlagwort “Straßenrückbauten” kann hemmungslos hin und her gebaut werden ohne dass es jemanden stört. Da werden Straßen in Ortsdurchfahrten so verengt, dass 2 große LKW (oder Busse) bei der Begegnung anhalten müssen, wenn den Lenkern ihre Außenspiegel lieb sind. Auch werden Kreisverkehre wegen der Einmündung einzelner Güterwege in eine Bundesstraße in die Landschaft gestellt (natürlich mit Beleuchtung und kunstvoll geschwungenen Zufahrten) und bei Kreuzungen im Ortsgebiet werden die Radien der Einmündungen so verengt, dass auch ein Rechtsabbieger über die Fahrbahnmitte fahren muss, um nicht mit dem rechten Hinterrad Randstein und Grünfläche zu überfahren. Wenn man fragt, wozu diese Straßenrückbauten gut wären, wird von den “Experten” offen gesagt, das sei zur Behinderung des Verkehrs – um geringere Geschwindigkeiten zu erreichen und dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Oha, das verdient aber Beachtung! Die ganze StVO (Straßenverkehrsordnung) in Österreich ist von dem Grundsatz der “Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit” des Verkehrs getragen. Aber das würde ja bedeuten, dass die meisten Straßenrückbauten illegal sind (auch wenn man über den Punkt Sicherheit streiten kann – mindestens jedoch aber zu 2/3). Wenn da die Strafreferenten einmal draufkommen würden. Da müssten die Verkehrssachverständigen der Landesregierungen wahrscheinlich zahlen, bis sie schwarz werden (sie hätten ja tausende Übertretungen begangen). Oder wird etwa bei Übertretungen der StVO mit zweierlei Maß gemessen?