Zugetragen hat es sich in Wien zu fortgeschrittener Stunde in einem Lokal, wo zu dieser Zeit vorwiegend Mitglieder eines Vereines anwesend (auch der Obmann war da) waren. Ein Mann wurde von einem anderen Mann tätlich aus dem Lokal befördert und ist dabei anscheinend leicht verletzt worden. Ob Alkohol im Spiel war ist nicht überliefert, über den Hergang des Vorfalles gibt es gänzlich unterschiedliche Aussagen.
An und für sich eine ganz normale Wirtshausrauferei wie sie jährlich zehntausendemal in Österreich vorkommt. Gewöhnlich landen solche Akten beim Bezirksgericht, wo die Verfahren dann zum allergrößten Teil entweder gleich eingestellt werden oder in einer Diversion enden. Den Tätern passiert in den seltensten Fällen etwas. Kurzum gesagt interessiert es keine Sau, wenn irgendwo in Österreich jemand kräftig ein´s aufs Maul bekommt.
Dieser Fall ist aber anders. Bei dem Verein handelt es sich um eine politische Partei (BZÖ). Da werden dann gleich alle Register gezogen und höchstwahrscheinlich wird die Ermittlungen irgendein Geheimdienst führen müssen. Freilich wird am Ende des Tages (wie der erste Kanzleranwärter sagen würde) strafrechtlich genau so viel herauskommen, wie bei den anderen Wirtshausraufereien auch – nämlich nichts…