“Mit einem neuen EU-Abkommen können ausländische Verkehrssünder EU-weit zur Kasse gebeten werden.” – steht in der Presse. Das Ansinnen ist zwar edel, die Betonung wird aber wohl auf “gebeten werden” liegen.
Nach dem Abkommen der EU-Staaten werden Verkehrs-Strafen ab einer Höhe von 70.- Euro innerhalb der gesamten EU vollstreckt werden. Das wird als, wahrscheinlich erwünschten, Nebeneffekt dazu führen, dass es bald EU-weit keine Strafen unter 70.- € mehr geben wird. In Italien verlangen sie ja für Falschparken schon 71.- Euronen und in Tschechien löhnt man soviel sogar für das Vergessen des Lichteinschaltens…
Allerdings wurde bei der großspurigen “Lösung” einige “unbedeutende Kleinigkeiten” nicht geregelt. Niemand weiß nämlich in welcher Sprache die Strafbescheide abgefasst werden müssen. Auch steht in den Sternen, wie das jeweilige Verwaltungsstrafverfahren – mit allen Formvorschriften und Fristen (die ja in jedem Land anders sein werden) – abgewickelt werden kann, um überhaupt rechtswirksam zu sein.
Wie es ausschaut, werden hier wohl wieder nur die Dummen bezahlen. Das sind jene, die ihre Verfehlung einsehen und keine Rechtsmittel ergreifen (die “Guten” also
). Aber das kennen wir ja, das ist ja bei uns auch so. Hierzulande werden ja auch nur die bestraft, die arbeiten und einen festen Wohnsitz haben – die werden notfalls exekutiert und schlussendlich (wenn alles andere nicht geht) einesperrt. Jene, die keinen fixen Job haben und den Wohnort oft wechseln, haben die besten Chancen, dass sie unbehelligt bleiben, weil ihre Strafbescheide regelmäßig verjähren…