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19. Apr. 2007

Mitten in der Berichterstattung über das Massaker von Blacksburg (Virginia) platzt die FPÖ mit der Forderung, dass Waffengesetz liberaler zu machen. Unpassender hätte der Zeitpunkt gar nicht mehr gewählt werden können.

Abgesehen davon, dass eine objektive Diskussion über Waffen in Privathand im Angesicht einer solchen Tragödie, wie sie auf der Universität Blacksburg passiert ist, ohnehin nicht möglich ist, möchte ich dennoch auf den Strache-Vorstoß eingehen.

Der FPÖ-Chef begründet den Vorstoß damit, dass es um die Sicherheit der Bürger in unserem Land nicht so gut bestellt ist. Hier kann man ihm in etwa noch folgen, auch wenn man das nicht so dramatisch sieht. Die steigenden Zahlen der Kriminalstatistik zeigt das genauso wie die Medienberichterstattung. Die Verbrecher werden immer brutaler und scheuen zunehmend auch nicht mehr davor zurück, in Häuser einzubrechen, wo Leute zu Hause sind. Selbst das Innenministerium gibt (wenn man genau hinhört) zu, nicht mehr umfassend für die Sicherheit der Menschen sorgen zu können. Warum wohl sonst werden beispielsweise Alarmsysteme, einbruchsichere Türen und Selbstverteidigungskurse so stark angeboten und beworben? Auch wird als wichtiges Ziel dauernd genannt, das “subjektive Sicherheitsgefühl” der Bevölkerung zu heben. Den Leuten soll offenbar Sicherheit (die gar nicht vorhanden ist) nur vorgegaukelt werden.

Vollkommen falsch ist aber die Ansicht Straches, dass man als Normalbürger den steigenden Gefahren mit einer Schusswaffe sinnvoll begegnen könnte. Ohne jemals ein Pazifist gewesen zu sein, bin ich der Ansicht, dass eine Waffe Probleme nicht löst, sondern schafft. “Wer kämpfen muss, hat schon verloren” ist eine fernöstliche Weisheit, die sich meistens bewahrheitet. Drei Szenarien, die mich zu der Ansicht führen:

1) Ein Einbrecher dringt in ein bewohntes Haus ein und der Hausbesitzer “wehrt” sich mit einer Schusswaffe. Daraufhin wird sich der Einbrecher natürlich auch “wehren” (er würde eventuell sogar Notwehr geltend machen können). Am Ende wird entweder der Hausbesitzer oder der Einbrecher liegen bleiben. Der “Sieger” hätte aber jedenfalls ein Verfahren wegen eines Tötungsdeliktes (schlimmstenfalls Mord) am Hals.

2) Ein Einbrecher dringt in ein bewohntes Haus ein und der unbewaffnete Hausbesitzer macht sich schreiend bemerkbar. Gewöhnlich flüchtet der Einbrecher dann sofort. IdR entsteht nur ein halbwegs kleiner Schaden, der von der Versicherung bezahlt wird.

3) Ein Einbrecher dringt in ein bewohntes Haus ein und der unbewaffnete Hausbesitzer stellt sich schlafend. Der Einbrecher nimmt seelenruhig mit, was er für wertvoll hält, und sucht nach kurzer Zeit das Weite. Der Schaden wird etwas größer sein, aber auch von der Versicherung bezahlt werden.

Es ist also ganz klar ersichtlich, dass für alle Beteiligten der Fall 1) die negativsten Folgen hätte (wobei mir der Einbrecher eigentlich nicht sehr leid tut).

Strache bedenkt weiters nicht, dass der effektive Umgang mit Schusswaffen etwas anderes ist, als ein Gotcha-Spiel. Da gehört eine fundierte Ausbildung und ein permanentes Training (der “Waffenführerschein” reicht da bei weitem nicht aus) dazu, was wohl schon alleine wegen des Zeitaufwandes für Otto-Normalbürger nicht in Frage kommt – von den Kosten gar nicht zu reden.

Ein ganz wichtiger Punkt ist auch noch, dass man, wenn eine Schusswaffen wirkungsvoll eingesetzt werden soll, die innere Bereitschaft haben muss, zu schießen. Diese wird im Ernstfall beim normalen, rechtschaffenen Bürger immer fehlen – er wird zumindest zweifeln und überlegen. Alleine deshalb ist er schon im Nachteil – der Verbrecher hat viel weniger Skrupel und Zweifel, ein Irrer überhaupt keine.

Noch schlimmer wären beim Strache-Plan die gefährdeten Berufsgruppen (dh Ärzte, Bankbeamte, Taxifahrer, Trafikanten) dran. Wenn sie großteils bewaffnet wären, würde man sie nur mehr ausrauben können, wenn man sie vorher erschießt (das gäbe dann sicher weniger Überfälle, dafür aber nur mehr todsichere). Was glaubt der FPÖ-Chef denn, warum Bankbeamte und Geldtransporteuere geschult werden, sich bei Überfällen nicht zu wehren?

Alles in allem dürfte der FPÖ-Vorstoß in die Kategorie “nicht mehr ganz nüchternes Wirtshausgerede” einzreihen sein. Unser Waffengesetz ist nicht so schlecht. Es ist streng und trotzdem kann jemand, der eine Waffe braucht (oder zu brauchen glaubt) eine solche haben.

3 Kommentare »

  1. Ununpentium schreibt:

    Ich habe zu Punkt 1) eine Anmerkung:

    “Der “Sieger” hätte aber jedenfalls ein Verfahren wegen eines Tötungsdeliktes (schlimmstenfalls Mord) am Hals.”

    Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber Mord ist der vorsätzliche Tatbestand des Tötens und das gilt dann weder für den Bewohner (der würde maximal in übertriebender Notwehr handeln) als auch für den Einbrecher (der würde maximal ein Verfahren wegen Tötung bekommen). Mord wäre es nur, wenn der Einbrecher mit dem Plan in das Haus geht, die Bewohner zu töten und dann das Haus auszurauben.

    PS: Sonst finde ich den Blog sehr anständig!

    20. Apr. 2007 | #

  2. kritikus schreibt:

    Ein Rechtsexperte bin ich auch nicht. Mord ist sicherlich ein Vorsatzdelikt – aber es gibt verschieden Arten des Vorsatzes. Wenn der Hausbesitzer beispielsweise schießt, um sein Eigentum zu schützen und den Tod des Einbrechers dabei bewusst in Kauf nimmt, ist er vom Delikt “Mord” nicht mehr so weit entfernt, weil die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist.
    Notwehr könnte der Hausbesitzer nur in Anspruch nehmen, wenn er tatsächlich angegriffen wird. Er müsste also zuerst den Einbrecher ansprechen und sein Gut zurückfordern und dieser müsste ihn dabei angreifen (und zwar so, dass idR Lebensgefahr besteht). Wenn der aber nur flüchtet, wäre ein Waffengebrauch schon sehr bedenklich und würde unweigerlich zu einer Anklage führen. Auch wenn es nicht Mord ist, sondern “nur” schwere Körperverletzung mit Todesfolge, ist das für den Betroffenen auch nicht lustig.
    Polizisten müssen jahrelang lernen, ihre Waffen rechtmäßig zu gebrauchen. Wie soll das Otto-Normalbürger dann schaffen?

    22. Apr. 2007 | #

  3. Ununpentium schreibt:

    Ich möchte nie in die Situation kommen, jemanden so schwer verletzen/erschießen oder sonst irgendwie töten zu müssen. Im schlimmsten Fall (z.B. Juwelier schießt Einbrecher in den Rücken -> Lähmung) kann es noch dazu zu Schadensersatzforderungen kommen. Sicher auch nicht lustig.

    Aber prinzipiell ist es nur Mord, wenn wirklich ein geplanter Vorsatz bestand, wenn also der Hausbesitzer den Einbrecher hereinlockte um ihn dann umzubringen.

    28. Apr. 2007 | #

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