Ich weiß, der Titel provoziert ein wenig, aber was besseres ist mir zu den jüngsten Äußerungen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, zum Fremdenrecht nicht eingefallen.
Der oberste Richter meinte “durch jahrelange Verfahren erhielten Asylwerber das Recht, zu bleiben. Integration und Familienleben seien wichtiger als das öffentliche Interesse” und das Fremdenrecht wäre “unverständlich und unmenschlich” (Zitate – Die Presse). Nun steht es natürlich jedem frei, eine eigene Meinung zu haben. Wenn ein Höchstrichter aber eine “Meinung” äußert, ist das was anderes, als wenn ein Bauarbeiter über den FavAC spricht.
Dass lange Verfahren automatisch zu einem Bleiberecht führen sollen dürfte wohl ein schlechter Scherz sein. Das würde ja jedes Asylverfahren ad absurdum führen. Ziel des Werber müsste dann nämlich nicht ein positiver Ausgang, sondern nur ein möglichst langes Verfahren sein. Über die Qualität solcher Verfahren braucht man nicht lange nachzudenken, über die Mitwirkung der Werber auch nicht.
Dass der Präsident als Spitzenjurist offensichtlich das Fremdenrecht nicht versteht (“unverständlich”), ist zwar bemerkenswert, aber damit werden wir leben können
. Die Wertung desselben als “unmenschlich” stößt einem da schon eher auf. Solche Wertungen stehen eher Politikern zu und nicht unabhängigen, unabsetzbaren und unversetzbaren Richtern.
Als Jörg Haider den VfGH-Präsidenten als “politisierender Richter” bezeichnete, habe ich den Meister der südlichen Tafeln belächelt. Nun scheint es aber, als hätte der in diesem Punkt recht gehabt, denn gerade als die SPÖ das Fremdenrecht, das sie selber mitbeschlossen hat, in gemeinsamer Front mit den Grünen aufweichen will, kommen die Äußerungen des Präsidenten genau zum richtigen Zeitpunkt. Zufälle gibt´s! – Oder wird da etwa auf einem Hermelin ein rot/grüner Schimmer sichtbar?
ein richter fällt urteile. warum also stehen im keine urteile zu? es ist nicht rot-grün sondern menschlich, dass karl korinek die unzumutbaren zustände des österreichischen asylwesens SIEHT.
das österreichische asylgesetz ist mit dem begriff unmenschlich sehr gut getroffen. nur zur erinnerung: Über 700 Menschen warten seit mehr als 10 Jahren auf ihren Bescheid. 14.000 seit über 3 jahren (das umfasst also 3-10 jahre). Dieser Bescheid kann nach wie vor negativ ausfallen. das ist lächerlich und wäre schon absurd komisch – nur leider ists traurig für die betroffenen. Wenn der Staat nicht fähig ist, ein schnelles Verfahren zu garantieren, dann ist ein Bleiberecht ab einem gewissen Limit nur die logische Konsequenz. Was für einen Sinn soll es haben, Leute abzulehnen, die bereits einen beträchtlichen Teil ihres Lebens hier leben?
Wenn außerdem jemand 3 bis 5 Jahre in diesem Land gelebt hat, ohne mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein, dann hat er (vor allem in Anbetracht der Zustände unter denen Asylanten leben müssen) jedes Recht der Welt, auch hier zu bleiben.
27. Apr. 2007 | #
ganz nebenbei ist korinek von seinem hintergrund her eher der övp zuzurechnen, wenn man das schon tun will…
27. Apr. 2007 | #
Ein Richter fällt Urteile, das ist richtig. Er sollte aber nicht – unter Ausnutzung seiner Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit – Politik machen. Nichts anderes hat er mit seinen Äußerungen gemacht.
Zum Asylgesetz möchte ich nur soviel sagen, dass ein verantwortungsbewusster Innenminister gar nicht anders kann. Das könnten sogar die Grünen nicht anders machen, wenn sie den Innenminister stellen würden (vorausgesetzt sie sind das, wofür ich sie halte). Ein automatisches Bleiberecht würde zu einer Welle von Asylanträgen führen. Und bitte glaub mir, das wissen die Grünen auch – egal was sie sagen. Gerade in diesem Bereich wird sehr viel manipuliert. Etwa in der gestrigen ZIB2 der Beitrag über die mongolische Familie. Es wird wohl niemanden geben, der die abschieben möchte, aber darauf will ich nicht hinaus. Ist Dir aufgefallen, dass in dem langen Beitrag niemals der Flucht/Asylgrund abgefragt worden ist? Das kann nur bewusst unterlassen worden sein, denn wie man einen informativen Beitrag macht, das wissen sie schon beim ORF.
Sehr oft aber haben die Asylwerber die langen Verfahren selber zu verantworten, weil sie Unterlagen verschwinden lassen (zB wegwerfen der Identitätspapiere auf Anraten von zB Schleppern) oder einfach während des Verfahrens grundlegende Angaben (Herkunft, Fluchtgrund etc) einfach ändern. Es muss natürlich jede Eventualität geprüft werden und etwa in Zentralafrika ist das nicht so leicht – überhaupt wenn man Infos von den Regierungen nicht in Anspruch nehmen darf. Es sind nicht immer die faulen Beamten. Also klares “Nein” zu einem automatischen Bleiberecht aber genaue Prüfung von Härtefällen und deren Behandlung individuell.
Aber egal, wie man dazu steht, ein Richter (ein Höchstrichter ganz besonders) soll unabhängig sein und nicht Politik machen. Er sollte nicht einmal in die Nähe von Politik geraten (die Unvereinbarkeitsbestimmungen für Mitglieder des VfGH gibt es ja wohl nicht umsonst). Dass man ihn einer Partei zurechnet, würde ihn eigentlich schon disqualifizieren, denn er hat große Macht und es gibt eigentlich keine Kontrolle…
27. Apr. 2007 | #