Es ist gekommen, wie erwartet – der Verfassungsgerichtshof hat nach der Erbschaftssteuer auch die Schenkungssteuer.
Obwohl dabei vom Höchstgericht bei beiden Steuern die gleichen Argumente verwendet wurden, scheinen für unsere Regierung doch Unterschiede zu bestehen. Während man die Erbschaftssteuer ersatzlos auslaufen lässt, will man das bei der Schenkungssteuer nicht machen. Ist zwar komisch, aber die Herren werden schon wissen, was sie tun – oder?
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Bei der Erbschaftssteuer war das einleuchtend. Hier hatte die ÖVP ein Wahlversprechen bezüglich Abschaffung gegeben und die SPÖ hatte nichts entgegen zu setzen. Dabei hätte sich die ÖVP ja gar nicht so anstrengen brauchen, so unüblich ist es ja in dieser Koalition nicht, Wahlversprechen zu brechen. Hier wollte die Partei aber wahrscheinlich die ältere Generation (die werden ja immer mehr…) bedienen. Und weil es so gut gegangen ist, haben sie diese Generation bei der Pflege mit der 5000-Euro-Grenze gleich nochmal bedient…
Jetzt bei der Schenkungssteuer ist das aber etwas anderes. Da wurde nichts versprochen und deshalb soll diese schleunigst repariert werden. Es ist ja so, dass man Geld immer braucht und für bestehende Steuern, welche man nicht aufhebt, braucht man keine neuen erfinden
Am besten wäre es natürlich gewesen, die Erbschaftssteuer auch zu reparieren und bestehen zu lassen – den Steuerausfall wird man sich nämlich irgendwo anders hereinholen müssen. Aber es ist halt so, man kann nicht immer das Beste haben – oft muss man sich mit dem Mittelmäßigen begnügen…
die övp ist sich mit der schenkungssteuer doch eh immer noch nicht so sicher…
24. Jun. 2007 | #
Du hast recht, aber anfangs schien es so, als ob die ÖVP klar für eine Reparatur wäre. Am Ende bringen die es wirklich noch fertig und lassen die Schenkungssteuer auch noch auslaufen (für 2-3 Eurofighter würde wahrscheinlich die SPÖ sogar mitstimmen
). Nur schade, dass mir, so oder so, niemand was schenkt…
24. Jun. 2007 | #