Der EuGH hat Österreich wegen Verstößen gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verurteilt. Das Urteil stellt auch fest, dass ab sofort im Burgenland sämtliche Stare-Bekämpfungsmaßnahmen ohne Ausnahme verboten sind.
Nun ist im Burgenland natürlich Feuer auf dem Dach, denn hier sind in der “Hauptsaison” die Schwärme von Staren so groß, dass sie binnen Minuten ganze Weingärten kahl fressen können. Auch stößt sauer auf, dass jetzt alle Bekämpfungsmaßnahmen (eigentlich müsste man von Vertreibungsmaßnahmen sprechen, weil den Staren geschieht ja nichts) – Flugzeug, Knallgeräte, Sirenen, Lautsprecher etc – verboten sind.
Natürlich kann man über die Stareabwehr, wie sie in den letzten Jahren war, diskutieren. Unzählige Leute fühlen sich dadurch – in manchen Weingartenrieden herrschte eine Geräuschkulisse, wie auf einem Schlachfeld
– in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Deren Klagen haben bis jetzt nichts genutzt, weil im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft scheinbar alles erlaubt ist. Einem Gewerbebetrieb wären derartige Aktivitäten (auch die Bewässerungsaggregate, die nächtelang durchlaufen, können hier eingereiht werden) von Haus aus überhaupt nicht genehmigt worden.
Eigenartig bei dem Ganzen ist nur die Tatsache, dass die Stareabwehr jetzt von der EU nur deshalb abgedreht wird, weil sie angeblich der Vogelschutzrichtlinie zuwiderläuft. Dass diese Abwehrmaßnahmen schon Jahrzehnte auch Menschen beeinträchtigen, interessierte die EU überhaupt nicht. Na ja, eine Menschenschutzrichtlinie gibt es ja noch nicht. Herzlichen Dank liebe EU, hier wurde wieder ganze Arbeit geleistet…
Vielleicht sollte unser Kanzler gelegentlich nach Brüssel reisen und den diversen Kommissaren in aller Deutlichkeit sagen, wo sie sich ihre, an den Menschen vorbeigehenden, Richtlinien hinstecken können
PS: In Italen werden Stare (wie alle Singvögel) nach wie vor abgeschossen und gegessen. Italien ist zwar auch EU-Mitglied, aber wahrscheinlich haben die andere Vogelschutzrichtlinien…