An und für sich ist es normal, wenn einem Entscheidungen eines Gerichtes einmal passen und einmal nicht. Bei manchen Verfassungsgerichtshof-Aktivitäten in letzer Zeit muss man sich aber fragen, ob dieser nicht zunehmend dazu tendiert, ein allmächtiger Moloch zu werden.
Anlässlich des sattsam bekannten Arigona-Falles hat nun der VfGH einen Kriterienkatalog erstellt, der für die vollziehenden Behörden bindend sein soll. Sie müssen ab sofort bei einer ins Auge gefassten Ausweisung nach dem Fremdenrecht Kriterien wie Aufenthaltsdauer, Familienleben, strafrechtliche Unbescholtenheit etc prüfen und berücksichtigen. Durch diese verbindlichen Richtlinien wird defacto das Fremdenrecht in Teilen aufgehoben, weil eben eine Ausweisung bzw Abschiebung beim Zutreffen dieser Kriterien nicht mehr möglich sein wird – und zwar auch dann, wenn der Aufenthalt ansonsten klar dem Fremdenrecht widerspricht.
Wenn man jetzt genauer betrachtet, wie der Verfassungsgerichtshof hier tätig wird, kommt einem das Grausen. In diesem Fall sind Gesetzgebung (Kriterienkatalog) und Vollziehung (verbindliche Anweisung an die Vollzugsbehörden) in einer Hand. Eigentlich sollte aber gerade der VfGH darauf achten, dass so etwas nicht vorkommt.
Für mich sieht es so aus, als ob der VfGH in letzter Zeit zunehmend Politik machen würde – und zwar recht bequem, weil einer Wahl stellen müssen sich die Herrschaften ja nicht. Normalerweise müsste man bei der Gefahr einer Vermischung von Gesetzgebung und Vollziehung sofort einen Aufschrei der linken Reichshälfte erwarten. Jetzt rührt sich aber da niemand – na ja, die werden schon wissen, warum…
So sehr ich Deine ansonsten sehr profunden Kommentare schätze, so wenig sind Deine Aussagen diesmal fundiert.
Ein paar Korrekturen:
1) Das Urteil des VfGH hat nichts mit dem Fall Arigona zu tun – und ist erst recht nicht der Anlaßfall dafür.
2) Das Fremdenrecht wurde in keiner Weise geändert.
3) Der Verfassungsgerichtshof hat lediglich die Anwendung der Menschenrechtskonvention im österreichischen Recht erläutert. Es wurde KEIN NEUES Recht geschaffen.
Bitte bleib also bei der gewohnt hohen Qualität Deiner Postings – und informiere Dich vorher auch bei juristischen Materien, bevor Du solche Kommentare schreibst.
31. Okt. 2007 | #
Zunächst ein kräftiges “Hallo” und schönen Dank für die Blumen
Ich sehe mich nicht als Journalist oder großartigen Kommentator, sondern eher als eine Art “Narr”. In diesem Licht wären auch meine Beiträge und “Rechergen” zu sehen. Dieser Beitrag ist eigentlich darauf gerichtet, dass hier von einer Hand kräftig in Gesetzgebung u n d Vollziehung eingegriffen wird und das niemanden groß zu stören scheint. Auch gefällt mir (nicht zuletzt deshalb, weil ich vor Gerichten großen Respekt habe) nicht, dass der VfGH zunehmend politisch agiert.
zu 1) Dass der Arigona-Fall nichts mit der VfGH-Entscheidung zu tun hatte, weiß ich und wusste es auch damals. Ich konnte mir einfach den Hinweis nicht verkneifen, weil ohne den Fall die Entscheidung wohl keine so große Beachtung gefunden hätte. Man möge mir das verzeihen…
zu 2) In´s Fremdenrecht wird zwar nicht unmittelbar eingegriffen, mittelbar aber sehr wohl. Es wird zum Teil sogar ad absurdum geführt, weil durch den Maßnahmenkatalog illegaler Aufenthalt legalisiert (dh ein Aufenthaltstitel erzwungen) werden kann. Ein illegal Eingereister muss sich also jetzt nur mehr an den Maßnahmenkatalog anpassen, nicht mehr dem Fremdenrecht unterwerfen.
zu 3) Nach den Buchstaben des Gesetzes hast Du da natürlich Recht. Ich möchte aber zu Bedenken geben, dass Spitzenjuristen brillante Formulierer sind und zudem genau wissen, was sie tun. Es könnte also genauso sein, dass ich Recht habe – wer kann schon in einen Menschen hineinsehen…
Außerdem schafft der Katalog nicht mehr Klarheit, als ohnehin schon bestand (eigentlich wird ja der Innenminister bestätigt). Mit diesen Regeln kann jeder genauso abgeschoben werden, wie nicht. Man kann alles so hinbiegen, wie man es möchte, und es wird wieder nur dazu führen, dass ein schiacher, älterer Mann abgeschoben wird, und ein fesches, junges Mädchen nicht. Nur die Anwälte werden sich freuen, die Verfahren können jetzt leichter noch mehr (durch die Auflagen des Kataloges werden sie sowieso umfangreicher) in die Länge gezogen werden.
31. Okt. 2007 | #
[...] Es mag nun schon sein, dass durch eVoting eine Wahl rascher, bequemer und kostengünstiger abgewickelt werden kann. Doch der Preis dafür wäre das Wahlgeheimnis. Dieses gäbe es dann wohl nicht mehr, denn Daten, die irgendwo abgespeichert sind, können auch abgerufen werden – egal wie intelligent sie verschlüsselt sein mögen. Das hat auch Karl Korinek, Präsident des VfGH, dessen Amtsverständnis ich nicht immer teile, richtigerweise erkannt und lehnt die elektronisch Wahl ab. [...]
4. Nov. 2007 | #