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5. Jul. 2008

Einem Artikel im heutigen Kurier ist zu entnehmen, wie Datenschutz von Gesetzes wegen so pervertiert werden kann, dass geschädigten Bürgern sämtliche Reche verwehrt bleiben.

In Niederösterreich kam es zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem ein Motorradfahrer offenbar durch den Fahrer eines Sportwagens, der noch dazu Fahrerflucht beging, ums Leben kam. Der Polizei gelang es in mühevoller Kleinarbeit zwar, den Sportwagen-Fahrer auszumitteln, es fehlen aber die zwingenden Beweise. Deshalb wurde von der Polizei versucht, über die Justiz eine sogenannte Rufdatenerfassung zu veranlassen, um eventuell beweisen zu können, dass der verdächtige Lenker zum Zeitpunkt des Unfalles am Unfallort war oder nicht. Die Justiz kann dem Ansinnen der Polizei aber nicht entsprechen, weil im Gesetz eine Rufdatenerfassung nur bei Vorsatzdelikten (ein Verkehrsunfall ist ein Fahrlässigkeitsdelikt) möglich ist. Dass ein Mensch zu Tode gekommen ist, spielt dabei keine Rolle.

Als rechtschaffener Bürger muss man sich jetzt fragen, wie es möglich ist, dass sich ein Verkehrsrowdy (ein offenbar wirklich rücksichtsloser Raser), der noch dazu den Tod eines Menschen verschuldet hat, durch ein Gesetz geschützt wird und dadurch sogar gänzlich ungeschoren bleibt. Vielleicht kann man die Sache bis hierhin ja gerade noch verstehen, wenn man den Datenschutz höherwertiger ansieht, als den Strafanspruch des Staates. Wenn man aber an die Angehörigen denkt, kann man da beim besten Willen nicht mehr mit. Soll es wirklich rechtens sein, dass eine trauernde Witwe mit zwei Kindern von jeglicher Entschädigung ausgeschlossen bleibt, nur weil der Datenschutz den Schuldtragenden – sogar ohne dessen Zutun – versteckt?

Noch merkwürdiger kommt einem die Sache vor, wenn man an das denkt, was im EU-Parlament momentan abgeht. Dort ist vor kurzem eine Initiative mit knapper Mehrheit (17 Stimmen) abgelehnt worden, welche die Provider gezwungen hätten, im Falle von mehrfachen Urheberrechtsverletzungen die betreffenden Internetbenutzer zu sperren. Selbstverständlich hätten die Provider im Falle des Falles sämtlichen Datenverkehr (selbstverständlich von allen Usern, denn wie sonst sollte jemand auf die Urheberrechtsverletzungen draufkommen?) überwachen müssen. Scheinbar schert sich ein gar nicht so kleiner Teil der Vertreter des EU-Volkes ( = EU-Parlament - angeblich… :) ) keinen Deut um das Wohl eben dieses Volkes, wenn es gilt, der Unterhaltungslobby dienlich zu sein. Am 2.September wird wieder abgestimmt und wenn dann der “gar nicht so kleine Teil” nur geringfügig wächst, wird es im Internet mit Privatsphäre und Briefgeheimnis vorbei sein. Wohlgemerkt, es geht dabei nicht um Leben und Tod – es geht lediglich um privatrechtliche Interessen von Firmen. Manchmal ist es wahrlich nicht leicht, sogar die unqualifiziertesten EU-Kritiker nicht zu verstehen… ;)

2 Kommentare »

  1. Recent URLs tagged Datenschutz - Urlrecorder schreibt:

    [...] recorded first by UnderThisSmile on 2008-12-12→ Datenschutz – mal so / mal so [...]

    23. Dez. 2008 | #

  2. kritikus.at » Blog Archiv » Against the People schreibt:

    [...] Offiziell geht es bei dem Bericht, der bereits den Justizausschuss passiert hat, um die “Harmonisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft”. Große Verfechter von “Medina”, der dem Parlament ohne Diskussion und Abänderungsmöglichkeit zur Abstimmung vorgelegt werden soll, sind angeblich (in trauter Einigkeit) die Konservativen und die Sozialdemokraten. Interessant ist, dass in dem Bericht wieder genau jene Passagen aus dem Telekompaket, welche damals das EU-Parlament abgelehnt hat, wieder vorhanden. Damals ist es ja nicht durchgegangen, die Provider zu zwingen, den Datenverkehr zu filtern und die Kunden bei illegalen Downloads zu sperren. [...]

    5. Feb. 2009 | #

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