Nein, nicht das vom Westenthaler – das ist ja nicht so wichtig
– Ich meine das deutsche Bundesverfassungsgericht, welches soeben (so wie andere Gerichte zuvor schon in der Sache) entschieden und dabei die Rauchverbote in den meisten deutschen Bundesländern gekippt hat.
Die zu begrüßende Entscheidung, in Einraumkneipen und Lokalen unter 75 m² den Wirten in der Rauchfrage Wahlfreiheit zu gewähren, wurde mit dem Gleichheitsgrundsatz begründet. Die Wahlfreiheit wurde den besagten Kleinlokalen nur zugestanden, weil es in diesen Bundesländern vom Gesetz her gestattet war, abgeschlossene Raucherbereiche einzurichten und eben das für Kleinlokale praktisch undurchführbar ist – sie waren dadurch praktisch von der Ausnahme ausgeschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht hält somit ein totales Rauchverbot ohne Ausnahmen genauso für verfassungskonform, wie ein solches mit den beschriebenen Ausnahmen für große Lokal und Wahlfreiheit für Kleinlokale. Die Gesetze der beanstandeten Bundesländer waren dem Höchstgericht somit genauso “zu liberal“ wie “zu restriktiv”
. Es bleibt also eine politische Entscheidung – und das ist gut so! Das Urteil zeigt aber auch, dass unsere Regierung mit der eben beschlossenen Raucherlösung Weitsicht bewiesen hat. Es wurde den Verbotsfanatikern nicht voll entsprochen und eine Lösung mit Augenmaß, mit der sich gemäßigte Geister auf beiden Seiten identifizieren können und die zudem noch verfassungskonform scheint, gefunden.
Würde man nämlich den missionierenden Gesundheitsapostel freien Lauf lassen, dann würde uns das wahrscheinlich in letzter Konsequenz umbringen, denn die müssten beispielsweise - früher oder später - sämtliche Medikamente verbieten. Es sterben nämlich in deutschlands Krankenhäusern nur im Bereich Interne Medizin (etwa 6 Millionen Patienten) jährlich ca 57.000 (Quelle) Menschen an “unerwünschten Arzneimittelwirkungen“. Das alleine sind schon mehr, als durch das Rauchen in Deutschland sterben (zum letzten Nichtrauchertag wurden für Deutschland 42.348 Rauchtote kolportiert – und die Herrschaften, die sich bei solchen Anlässen zu Wort melden, untertreiben da sicher nicht…
). Wenn man jetzt noch bedenkt, dass auch im übrigen stationären Bereich (ca 10,5 Millionen Patienten), bei ambulanten Patienten und in Pflegeheimen natürlich ebenso Arzneimittel eingesetzt werden (wobei es auch dabei keinen Grund für die Annahme einer anderen Sterblichkeitsrate gibt), müssen Medikamente wohl weit gefährlicher eingeschätzt werden, als das Rauchen…
Das Thema Medikamente können fanatische Missionierer, Zwangsgesunder und krumme Wissenschaftler aber nicht thematisieren, denn da würde ihnen die Pharmaindustrie in Form von Sponsorgeldentzug gewaltig die Hammelbeine langziehen – Höchststrafe sozusagen…
Lieber kritikus! Ach wie habe ich Ihre Ergüsse vermisst!
Dass Sie aus dem Urteil etwas Positiv herauslesen, verwundert mich nicht!
Ich erlaube mir daher Ihnen meine Sicht der Dinge dar zu legen!
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Dieses Motto gilt offensichtlich nicht nur in Österreich. Während andere europäische Länder, allen voran Frankreich, Italien, Irland oder Großbritannien beste Erfahrungen mit einem strikten Rauchverbot gemacht haben, wird in Deutschland und Österreich eine nicht endend wollende Diskussion geführt.
Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt sowohl Gegnern wie auch Befürwortern von Rauchverboten neue Munition für die kommenden Wochen und Monate. Dass das Höchstgericht die Regelung der Rauchverbote als mit dem Grundgesetz unvereinbar aufgehoben hat, war vorhersehbar und kommt für mich in keinster Weise überraschend. Es ist schließlich sachlich nicht nachvollziehbar, wieso den Gästen in Eckkneipen – anders als in Lokalen mit zwei Räumen – die Möglichkeit genommen werden darf, im Inneren des Lokals zu rauchen. Die Wirte von Eckkneipen werden gegenüber größeren Lokalen klar benachteiligt, was einen eindeutigen Verstoß gegen den Gleichheitssatz darstellt.
Angesichts des Urteils, wäre es aber eine krasse Fehlinterpretation zu behaupten, das Rauchverbot sei aufgrund wirtschaftlicher Nachteile der Wirte aufgehoben worden. Rauchverbotsgegner, die stets mögliche Umsatzeinbußen ins Treffen geführt haben, jubeln angesichts dieser Feststellung der Höchstrichter vermutlich verfrüht.
Vielmehr haben die Wirte- und die Tabaklobby einen Phyrrussieg errungen. Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat klar festgehalten, dass “der Gesundheitsschutz ein überragendes Gemeinschaftsgut ist und der Freiheit der Berufswahl vorgeht”. Meines Erachtens kann das Bundesverfassungsgericht kein stärkeres Bekenntnis zum Gesundheitsschutz abgeben. Darüber hinaus hat es unmissverständlich klar gemacht, dass “ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar wäre”. Die Grundsatzfrage “Gesundheitsschutz vs Rauchfreiheit”, um deren Beantwortung sich die Politik – auch in Österreich – seit jeher drückt, ist damit beantwortet. Die nun in Deutschland neuerlich beginnende Diskussion zeigt bereits, dass der Druck nach einem generellen Rauchverbot zunimmt. SPD, Grüne und Teile der CDU haben unmittelbar nach Urteilsverkündung klar gemacht, dass sie sich für eine weitere Verschärfung einsetzen werden und auch ein verfassungskonformes generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen – so wie in Irland erfolgreich praktiziert – in Erwägung gezogen wird.
Ich denke, dies ist der einzig richtige Ansatz, weil damit einerseits ein maximaler Gesundheitsschutz gewährleistet wird, andererseits aber auch Marktverzerrungen, unnötige Bürokratie sowie unnötige finanzielle Investitionen in Trennwände oder Lüftungen verhindert werden. Dass für Österreich eine ebenso klare wie strikte Regelung wünschenswert wäre, muss nicht extra erwähnt werden. Angesichts der politischen Lage wird dies leider ein Wunschgedanke bleiben, was für mich als Nichtraucher, der die Auswirkungen des Passivrauchens, allen voran Kopfschmerzen, Augenbrennen, kratzender Hals, binnen Minuten verspürt, äußerst frustrierend ist. Ich sehe nicht ein, wieso ich auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in gewissen Lokalen verzichten muss, wenn ich keine Gesundheitsbeschwerden in Kauf nehmen möchte, nur weil Raucher nicht in der Lage sind, ihren Qualm vor der Türe zu verbreiten.
In der Alpenrepublik wird dem Gesundheitsschutz leider nach wie vor eine untergeordnete Rolle beigemessen und die Diskriminierung von Nichtrauchen mit der “Kdolskschen-Nicht-Lösung” prolongiert. Ein generelles Rauchverbot ist – wie es das deutsche Höchstgericht
unmissverständlich klar gemacht hat – hingegen nicht-diskriminierend
und eröffnet allen – Wirten wie Gäste – dieselben Möglichkeiten. Auch
bin ich der festen Überzeugung, dass das novellierte Tabakgesetz einer
Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof in Österreich wohl kaum
standhalten wird. Und dass immer mehr Wirte (siehe Artikel in der Wiener Zeitung vom 18. Juli 2008) für eine strikte Regelung eintreten, bestärkt mich in der Auffassung, dass die Kdolsky-Regelung völliger Schwachsinn ist!
Ich für mich kenne meine Antwort auf die Frage: “Komplett Rauchfreie Lokale, ja oder nein?”
Ich wünsche Ihnen ein sommerliches, rauchfreies Wochenende!
1. Aug. 2008 | #
>>Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?< <
Ganz einfach, weil in unserer Welt alles laufend komplizierter wird, das geht nicht anders – Chaostheorie…
Das einzige, was das Bundesverfassungsgericht gemacht hat, ist, die Sache an den Gesetzgeber (=Politik) zurückzugeben. Die sollen gefälligst selber entscheiden, ob sie die totale Bevormundung wollen oder eine ausgewogene Lösung. Die Politik wird ihre Entscheidung selber verantworten müssen. Wie es ausgehen kann hat die CSU in Bayern bereits gespürt. In Irland musste der Regierungschef gehen und trotzdem haben die Iren die EU abgewatscht (von wo kam denn das Rauchverbot?). Labor ist in GB nach dem Rauchverbot auf einem historischen Tiefststand und Gordon Brown steht vor dem Aus…
Das mit der österreichischen Lösung sehe ich natürlich anders. Für mich sieht es so aus, als ob diese dem deutschen Urteil entsprechen würde
Nach dem Wetterbericht wird mein Wochenende wahrscheinlich sommerlich, rauchfrei allerdings mit Sicherheit nicht…
1. Aug. 2008 | #
[...] Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in der Raucherfrage ja bekanntlich auf ”unentschieden” entschieden. Das Rauchverbot wurde zwar – einstweilen (bis zur Reparatur der Gesetze) – gelockert, doch wurden den Lokalbetreiber, so sie das Rauchen erlauben wollen, Auflagen erteilt, welche teilweise etwas skuril anmuten. [...]
2. Aug. 2008 | #
[...] Außerdem mögen diese “einige Ärzte des AKH” einmal nachdenken, wie viele Menschen sie jährlich selber umbringen - durch “unerwünschten Arzneimittelwirkungen“… [...]
1. Okt. 2008 | #
[...] Ich habe schon einmal darauf hingewiesen, dass in Österreich (wie sonstwo auch) ein Haufen Leute an “unerwünsten Arzneimittelwirkungen” sterben. Nun legt die Patientenanwaltschaft noch eins drauf… [...]
3. Okt. 2008 | #
[...] Dass an unerwünschten Arzneimittelwirkungen eine Menge Leute sterben war ja ebenso kein Geheimnis wie die Tatsache, dass im Namen der Gesundheit monströse Geschäfte auf Kosten eben dieser gemacht werden – das blieb nur weitgehend unbeachtet. Nun dürfte sich der ORF darum kümmern und es scheint noch schlimmer zu sein, als ich gedacht habe. [...]
4. Nov. 2008 | #
[...] Die Dame ist erst kurz im Amt und hat diese exorbitanten Missstände (so sie denn stimmen) sehr schnell herausbekommen. Mich würde nur interessieren, wie man das überhaupt zahlenmäßig festmachen kann, denn Statistiken werden da wohl kaum existieren und sehr auskunftsfreudig werden Ärzte und Pharmakonzerne in dieser Beziehung auch nicht sein… Gut, wahrscheinlich ist das irgendeine Hochrechnung und es werden wohl auch die unerwünschten Arzneimittelwirkungen, die ja schon untersucht wurden, enthalten sein. [...]
24. Nov. 2008 | #
[...] bekämpft wird. Dass an Bewegungsmangel ebenso viele Leute sterben und das Horror-Kartell mit unerwünschten Arzneimittelwirkungen weit mehr Leute um die Ecke bringt, interessiert die Gute überhaupt nicht, was mich wiederum [...]
30. Jun. 2009 | #