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2. Aug. 2008

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in der Raucherfrage ja bekanntlich auf ”unentschieden” entschieden. Das Rauchverbot wurde zwar – einstweilen (bis zur Reparatur der Gesetze) – gelockert, doch wurden den Lokalbetreibern, so sie das Rauchen erlauben wollen, Auflagen erteilt, welche teilweise etwas skuril anmuten.

ZB müssen Betreiber von Einraumlokalen die Tatsache, dass im Lokal geraucht wird, schon außen als Gefahrenhinweis kenntlich machen. Das deckt sich aber mit dem allgemeinen Hype, auf allem, was nur im Entferntesten eine Gefahr darstellen könnte, Gefahrenpickerl vorzuschreiben (die Menschen sind ja zu blöd, es selber zu erkennen und Eigenverantwortung soll ja gänzlich abgeschafft werden ;) ) und ist somit noch ok.

Warum in Raucherbereiche Jugendliche bis 18 Jahren keinen Zutritt haben dürfen, ist schon nicht mehr so leicht zu erklären. Ab einem Alter von 16 Jahren dürfen Jugendliche ja Tabakprodukte ohne Auflagen frei erwerben und konsumieren. Warum also sperrt man sie aus? Aber ok, es wird sich um eine Art überzogenen Jugendschutz handeln und man kann auch das mit etwas gutem Willen akzeptieren.

Richtig lustig wird die Sache aber erst, wenn man bedenkt, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht auch Wohl und Gesundheit von Lebensmitteln vor den Passivrauchgefahren geschützt haben will. In Lokalen, wo geraucht wird, darf nämlich kein selbst zubereitetes Essen verkauft werden. Ich habe gar nicht gewusst, dass auch Wurst, Toast oder Bohnensuppe durch Passivrauch während der Zubereitung Schaden nehmen können oder der Verzehr von während des Kochens mit Passivrauch (Aktivrauch dürfte wohl ausscheiden… ) kontaminierten Nahrungsmitteln gesundheitsschädlich ist. Es kann aber nur so gemeint sein, denn sonstwo zubereitete Speisen dürfen laut Bundesverfassungsgericht ja in verrauchten Lokalen verabreicht werden… :)

2 Kommentare »

  1. Pflanze schreibt:

    Lieber kritikus!

    Die Eigenverantwortung wird nicht abgeschafft, nur zeigt sich, dass Raucher nicht genug Verantwortungsbewusstsein haben und andere mit ihrem giftigen Qualm zwangsbeglücken! Da eine Regelung auf freiwilliger Basis gescheitert ist, muss nun einmal der Gesetzgeber aktiv werden und für den gebotenen Schutz sorgen! Dies hat aber nichts mit Prohibition zu tun! Und ja, Gesundheitsschutz ist nun einmal wichtiger als finanzielle Interessen der Wirte bzw das Verlangen von Rauchern!

    Ich erlaube mir zwei der renommiertesten Zeitung Deutschland zu zitieren:

    Frankfurter Allgemeine Zeitung:
    “Ein Triumph für die Raucher ist das Urteil nicht. Es ist ein Sieg für die Betreiber kleiner Kneipen, der allerdings nur vorläufig sein könnte. Denn das Verfassungsgericht hebt ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers hervor, alle vor Passivrauchen zu schützen. [...] Jetzt können die Länder [...] mit dem Segen aus Karlsruhe sogar ein absolutes Rauchverbot erlassen.”

    Süddeutsche Zeitung:
    “Der Gaststättenverband freut sich. Die organisierten Nichtraucher fühlen sich bestätigt, weil ein rigides, ohne Ausnahme geltendes Rauchverbot in der Gastronomie zwar nicht zur Entscheidung stand, aber en passant für rechtens erklärt wurde. Und die meisten Politiker, ja, die sind auch ganz glücklich, weil ihnen von der letzten Instanz im Lande der Weg gewiesen wurde. Politik, die sich als gestaltende Kraft versteht, erlitt aber in Wahrheit eine Niederlage.”

    6. Aug. 2008 | #

  2. kritikus schreibt:

    Ja, ja – dass das Urteil kein Sieg für die Rauchbefürworter war, weiß ich ja selber. Deshalb habe ich ja “unentschieden” geschrieben. Und warum sollten von einem weltweiten Hype, der mit imensem Aufwand propagiert wird, gerade Verfassungsrichter unberührt bleiben. Dass sie sich aber nicht sicher waren, sieht man an den eher lächerlich wirkenden Auflagen (Jugendliche und Essensverabreichung)… ;)

    6. Aug. 2008 | #

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