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15. Aug. 2008

In der Steiermark nimmt man es mit den Gesetzen nicht so genau, wenn es ums Abcashen der Bürger geht. Nach dem Desaster des Feinstaubhysterikers Manfred Wegscheider kommt man nun drauf, dass auch die Privatsheriffs, die auf Provisionsbasis zur systematischen Einnahmenvermehrung installiert wurden, illegal sind.

Es ist der Datenschutz, der diesmal der steirischen Kassiererlobby einen Strich durch die Rechnung macht. Private dürfen halt nicht ohne Einverständnis Daten von Bürgern festhalten und weitergeben (das dürfen nur Adressverlage und Google ;) ), weshalb die Geschwindigkeitsmessungen illegal sind. Redliche Regenten müssten nun gesenkten Hauptes daran gehen, die mit illegalen Machenschaften erschlichenen Einkünfte still und leise zurückzuzahlen – sollte man wenigstens in einem zivilisierten Land annehmen können.

Nicht so in der Steiermark, da gilt nämlich steirisches Recht. Nicht nur, dass die bereits bezahlten Strafen nicht zurückerstattet werden, nein – auch die noch unbezahlten, aber bereits vorgeschriebenen Strafen müssen bezahlt werden. Im Land Steiermark meint man, dass die Bezirkshauptmannschaften ja die Daten zurecht besitzen würden. Es seien lediglich die Messungen rechtswidrig gewesen…

Aha, ich verstehe! Es war ja nur die Feststellung der Übertretung (die zur Strafe geführt hat) illegal. Na, wenn´s weiter nichts ist… :)

 

 

PS: Man sollte aber mit der Regierung jenseits des Semmering nicht so hart ins Gericht gehen. Auch bei der vollautomatisch-hochleistungsfähigen Abkassieranlage in Wien war man illegal unterwegs und hat nichts zurückgezahlt

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