Es ist wieder soweit, der Finanzminister will Steuergeld zurückgeben und wirbt dafür, dass es sich die Leute auch abholen. Man sollte das dem Finanzminister nicht als Wahlkampfaktion anlasten, denn das machten in letzter Zeit alle Finanzminister so. Und außerdem sollte man nicht zu leichtgläubig an Geschenke vom Finanzministerium glauben. Man könnte leicht enttäuscht werden, denn die Finanz hat im allgemeinen nichts zu verschenken…
150 Millionen Euro sollen auf 800.000 Österreicher warten, behauptet jedenfalls das Finanzministerium. Das mag schon stimmen, aber die Frage ist auch, wieviel die Finanz dabei von den 800.000 einzutreiben hofft. Nicht bei jeder Arbeitnehmer-Veranlagung bekommt man nämlich etwas zurück, es kann ganz leicht auch vorkommen, dass man etwas nachzahlen muss. Wenn man der Finanz artgerechtes handeln unterstellt, dann müsste die Summe, deren Eintreibung sie für möglich hält, weitaus höher sein, als die 150 Mille – der gelernte Ösiländer weiß das…
Im Finanzministerium bewirbt man auch Finanz-online, wo man sich seine Arbeitnehmer-Veranlagung ausrechnen lassen kann. Dazu fällt mir ein Gespräch mit zwei Arbeitskollegen ein, das gar nicht so lange her ist. Beide hatten diesen Service genutzt und die Online-Berechnung durchgeführt. Herausgekommen ist jeweils eine Nachzahlung und beide haben dann natürlich keine Arbeitnehmer-Veranlagung gemacht. Kurze Zeit später erhielten sie einen Brief vom Finanzamt mit der Aufforderung, die Veranlagung durchzuführen. Lange Rede kurzer Sinn, beide mussten blechen – es führte kein Weg daran vorbei. In einem Fall wurde sogar ein Steuerberater konsultiert, aber auch der konnte nicht helfen. Gut, ich war nicht betroffen und kenne die Sache nur durch Erzählung, aber die beiden Kollegen wären nicht die ersten, die durch unbedarfte Dateneingaben im Internet draufgezahlt hätten…
Hmm, sofern auf Finanz Online nirgendwo in den AGB oder Datenschutzbedingungen steht, dass die Eingaben weiterverwendet werden, sollte man sich erkundigen, ob nicht eingehende Veranlagungen von sich aus irgendwie geprüft werden (Aber wie will man die notwendigen Zahlen erheben?). Wenn nicht, wär das ein datenschutzrechtlicher Skandal.
Haben deine Kollegen die gleichen Beträge nachzahlen müssen, die sie sich vorher errechnen haben lassen?
12. Sep. 2008 | #
Soviel ich weiß, wurden die Daten und Zahlen für die Berechnung so eingegeben, wie sie für eine Arbeitnehmerveranlagung notwendig sind – allso vollständig. Die Eingaben erfolgten wahrscheinlich – in einem Fall bin ich sicher – als “registrierter User”. Über das “Kleingedruckte” dort kann ich nichts sagen, weil ich nicht registriert bin (nicht aus Misstrauen, sondern aus anderen Gründen
). Ich denke aber, das wird schon alles seine Richtigkeit haben, es ging ja nur um kleine Beträge.
Ich möchte da jetzt nicht nochmals nachfragen. Die Geschichte sollte nur den Beitrag ergänzen und ev zu gesundem Misstrauen anregen – es ist nicht alles so, wie es scheint…
13. Sep. 2008 | #
[...] Siehe auch: Kritik zum Thema Arbeitnehmerveranlagung für alle bei Kritikus Arbeitnehmerveranlagung bei Ferialjobs beachten 150 Mio. Euro warten auf Österreicher als Steuergutschrift? Link zu diesem Beitrag im Finanzblog setzenWenn Ihnen dieser Beitrag geholfen hat, setzen Sie doch einen Link auf Ihrer Webseite. <a href="http://www.finanz-blog.at/steuergutschrift-bei-der-arbeitnehmerveranlagung/" >Steuergutschrift bei der Arbeitnehmerveranlagung</a> [...]
19. Sep. 2008 | #