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22. Sep. 2008

Nachstehend fasse ich die im vorigen einzeln abgedruckten Antworten der Parteien zu meinen Sprachfragen zusammen:

1. Die Liberalen sehen die Auseinandersetzung mit den Wurzeln unserer Sprache als sinnvoll an, sind aber zweifelnd gegenüber gesetzlichen Einschränkungen im Sprachgebrauch. Frau Dr. Daphne Frankl befürwortet die Einrichtung einer Sprachakademie nach französischem Vorbild. Spitzenkandidatin Heide Schmidt befürwortet die Einrichtung eines Sprachrates nach Vorbild des Presserates, um vor allem “unfairen Sprachgebrauch” bewusst zu machen.
Die Antwort wird gutgeheißen.

2. Die SPÖ hat sich mit Sprachfragen noch nicht besonders auseinandergesetzt und sieht die Sache unserer Muttersprache nicht als vorrangige Frage im Wahlkampf. Danach aber kann der Beschluss eines Sprachschutzgesetz durchaus erörtert werden.
Hier wird also nach der Wahl nachzufragen sein. Die wohl eher als unterdurchschnittlich einzustufenden Englischkenntnisse des Vorsitzenden gewährleisten dessen Verständnis für unsere Sache. Hier wird Unterstützung gefunden werden können.

3. Die Grünen antworten sehr rasch, betonen auch die Wichtigkeit des Erlernens der Muttersprache. Ein Sprachschutzgesetz lehnen sie nicht ab. Es sollte zum Ziel haben, die Vielfalt der Sprachen und Mundarten in Österreich zu bewahren, nicht aber eine Weiterentwicklung zu hemmen.
Nach den Grünen könnten Sprachgesetz und -akademie also dahin wirken, neue Wörter für die deutsche Sprache zu erfinden. Damit wird mittelbar dem Erhalt des Bestehenden gedient. Die Antwort wird grundsätzlich gutgeheißen.

4. Die ÖVP meint, dass die Hochschulen und die Akademie der Wissenschaften gute Herberge für die Pflege und Weiterentwicklung der Sprache seien, jedenfalls diese Sache wichtig sei. Bedrohlich würde die gegenwärtige Entwicklung aber nicht gefunden. Zum Sprachschutzgesetz wird nichts ausgesagt.
Der Verweis auf Hochschule und Akademie der Wissenschaften wird gutgeheißen. Ein Sprachrat bzw. eine -akademie scheinen mit der ÖVP umsetzbar – ggfs als Zweig der Akademie der Wissenschaften.

5. Die Freiheitlichen antworten am ausführlichsten und zeigen, dass sie sich dieser Sache bereits umfassendst und breit angenommen haben.
Die Antwort kann grundsätzlich zur Gänze gutgeheißen werden. Als einziges könnte nachteilig beurteilt werden, dass mit neutralen sprach- auch volkstumspolitische Forderungen erhoben und miteinander verbunden werden, woraufhin die Parteien, die Volkstumspolitik ablehnen, die Sprachpolitik selbst mitausschütten könnten.

6. BZÖ und Dinkhauser antworteten nicht.

Allen Parteien ist gemeinsam – so lese ich das heraus -, dass sie für die Weiterentwicklung und den sorgsamen Umgang mit Sprache sind. Eine echte Wahlempfehlung oder ein Wahlabraten kann dem Sprachpfleger daher nicht gegeben werden. Nach der Wahl aber werden wohl folgende sprachpolitische Forderungen erhoben und mit Zustimmung der meisten (wenn nicht aller) Parteien auch umgesetzt werden können:
A) Sprachgesetz
1. Staatliche Stellen, öffentliche Unternehmungen und Anstalten sowie Unternehmen im überwiegenden öffentlichen Besitz sollten verpflichtet werden, einmal jährlich bzw. auf Anfrage einen Bericht über den behörden- bzw. unternehmensinneren Umgang mit der Sprache abzugeben. Allenfalls könnte so ein Bericht auch gegenüber dem Rechnungshof abgegeben werden.
2. Unternehmen mit Sitz im Inland werden dazu verpflichtet, unternehmensöffentliche Aushänge und Aussendungen an einen nicht besonders eingeschränkten Empfängerkreis in jedenfalls auch deutscher Sprache zu fassen, widrigenfalls Verwaltungsstrafen umsatzabhängig bzw. abhängig von der Mitarbeiterzahl verhängt werden können.

B) Sprachakademie bzw. -rat
1. Diese können entweder bei der Akademie der Wissenschaften, als Lehrstuhl an einer Hochschule, als selbständige Anstalt bzw. Akademie oder als loser “Rat” mit einer Geschäftsstelle eingerichtet werden.
2. Aufgabe wird sein,
- die sprachlichen Entwicklungen in unserem Land zu beobachten, darüber zu berichten und Vorschläge für Gesetzeserlässe und andere Maßnahmen zu machen sowie
- neue Wörter zur Verwendung zu erfinden, vorzuschlagen und dies in geeigneter Weise zu veröffentlichen,
- Begutachtungen und ähnliche Tätigkeiten in sprachlicher Hinsicht für Unternehmungen und Privatpersonen vorzunehmen, wobei teilweise Entgelt verrechnet werden können soll.

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