Es war ja klar, dass wieder so ein sinnloser Vorstoß kommen musste – war ja schon ein paar Monate Ruhe. Diemal gibt eine “Forschungsgesellschaft Straße Schiene Verkehr” – kurz “FSV” ein Lebenszeichen. Na ja, die müssen halt auch ihr Gehalt rechtfertigen und sich darum ein paar Mal im Jahr zu Wort melden – mit was auch immer…
Diese Forschungsgesellschaft hat nun festgestellt, dass sich die meisten tödlichen Verkehrsunfälle auf Landstraßen ereignen. Um das zu erkennen, hätte man nicht studieren müssen, das weiß auch so jeder Dorfdepp. Aber gut, lassen wir das einmal. Die Gesellschaft fordert deshalb Tempo 80 auf Landstraßen und hat auch gleich ein entsprechendes Konzept zur Hand, womit ca 80 Tote und ca 400 Schwerverletzte im Straßenverkehr eingespart werden könnten. Ist wirklich toll, was die Herrschaften für öffentliches Geld (selber werden sie sich wohl kaum finanzieren…
) so alles zu Tage bringen. Dass langsameres Fahren weniger Unfälle bedeutet, weiß jeder Kindergärtner, der schon einmal auf einem Dreirad gesessen ist. Man hätte das Konzept also auch im Kindergarten erstellen lassen können, wäre bestimmt viel billiger gewesen. Mit der hochintelligenten Strategie der Forschungsgesellschaft könnte man aber die Verkehrsunfälle auf 0 drücken. Man müsste nur Tempo 0 verordnen und es gibt keine Unfälle mehr…
Dass weder Geschwindigkeit, noch Alkohol die Hauptursache von Verkehrsunfällen ist, sondern die banale Unachtsamkeit, hat sich bis zu den Forschern in Sachen Straße, Schiene und Verkehr anscheinend noch nicht durchgesprochen. Und wenn man schon von Geschwindigkeit redet, sollte man auch dazu sagen, dass nur die unangepasste (hirnlos gefahrene) Geschwindigkeit unfallträchtig ist und dieser mit Limits sowieso nicht beizukommen ist.
Natürlich werden sich auf den Vorstoß die üblichen Verdächtigen (KfV, VCÖ etc) draufhauen und es ist zu befürchten, dass früher oder später der Gesetzgeber nachgeben wird. Letzterer wird da nicht so schwer zu überzeugen sein, denn seine Interessen sind fast immer pecunär und mit sinnlosen Limits gepaart mit vollautomatischer Überwachung lassen sich gemeinhin ausgezeichnete Geschäfte machen…
Wenn die Forschungsgesellschaft Straße Schiene Verkehr schon über Verkehrssicherheit nachdenken will, sollte sich sich einmal den § 99 der StVO genauer anschauen. Dort gibt es nämlich eine Bestimmung, welche jede Übertretung (ausgenommen nur Alkohol- oder Suchtgiftdelikte) straflos stellt, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall stehen. Dh im Klartext, wer rast und dabei einen Unfall baut, bleibt straflos, wer rast und keinen Unfall baut, wird hat bestraft. Ist eigentlich hirnrissig, oder?