Die rotschwarze Nationalratsmehrheit will das Bankgeheimnis abschaffen, weil sie sich dem Ausland verpflichtet fühlt, von dem sonst wirtschaftliche Strafen und Härten zu erwarten sind. (orf.at)
Die FPÖ lehnt die Abschaffung ab. BZ und Grüne lehnen ebenfalls ab, ließen sich ihre Zustimmung aber gegen eine gleichzeitige Ausweitung der Rechnungshofzuständigkeit abkaufen (nämlich sollen nicht nur Betriebe, die im Mehrheitseigentum der öffentlichen Hand stehen, sondern auch solche, an denen der Bund zu nur einem Viertel beteiligt ist, wie etwa gerade der Flughafen, die AUA oder die OMV, geprüft werden können).
Weil das “Mehrheitseigentümern von Firmen nicht zuzumuten” sei, lehnt ÖVP-Wirtschaftssprecher Kopf den Gegenvorschlag von BZ und Grüne (ist auch Vorschlag der FP, aber nicht verlinkt) der Erweiterung der Rechnungshofzuständigkeit ab (orf.at).
Zu Kopfs Gegnerschaft kann man drei Sachen anmerken:
1. wird jeder Großbetrieb ohnehin durch die Betriebsprüfung des BMF jährlich geprüft, weshalb der Bundesregierung die wirtschaftliche Gebarung des Prüflings bekannt und somit nicht mehr grundsätzlich Unternehmensgeheimnis ist. Ein Prüfungsrecht des dem Nationalrat verantwortlichen Rechnungshofs deckt somit nichts neues auf, lässt aber die Gegenkräfte (Opposition) von den verbrochenen Untaten mit Steuerzahlergeld (“Skylink”) wissen.
2. Jeder Eigentümer freut sich, wenn zusätzlich zu den teuren Wirtschaftsprüfern kostenlos ein anderer Prüfer sich ein Unternehmen ansieht. Die Wirtschaftsprüferkosten gehen bei Großbetrieben in die Millionen. Ein zweites Augenpaar hebt den Anreiz beim Wirtschaftsprüfer, Sachen zu finden.
3. Das Prüfungsrecht des Rechnungshof könnte also nicht nur an die Beteiligung (zB 25v100 bei börsenotierten Unternehmen) sondern bloß an die Tatsache, dass Steuerzahlermittel an den Betrieb fließen (vgl. die Privateisenbahnunternehmen in Österreich) oder dass es sich bei einem Betrieb um einen Monopolbetrieb handelt, anknüpfen.
[zur Kenntnis versendet an Kopf, Pröll, Bucher]