Kampfgrüne Ulrike Lunacek und BZÖ-Tusi Uschi Haubner beklagen, dass Tier- und Umweltschutzvereine sowie Menschenrechtseinrichtungen vom BMF nicht in die Liste der spendenbegünstigten Verbände aufgenommen wurden (vgl. Verlinkung). Von der zuständigen Beamtin (Mag. Bartalos im FA 1/23) wurde dies mit fehlender Mildtätigkeit begründet.
Was die guten Frauen jetzt zu überraschen scheint, sollte ihnen aber vorhersehbar gewesen sein: Die Anträge auf Spendenbegünstigung werden nach dem § 4a Z. 3 und 4 Einkommensteuergesetz genehmigt. Dieser § gilt seit Anfang 2009 und durchlief davor das Gesetzesbegutachtungsverfahren. Hätten Frau Lunacek und Frau Haubnerin an dieser Bestimmung etwas auszusetzen gehabt, hätten sie dies im Zuge der Begutachtung Ende 2008 anmerken können. Jetzt sich zu beschweren, kommt zu spät. Wo waren sie Ende 2008?
Wer rechtzeitig seine Einwände gegen ein Gesetz einbringt, kann es mitgestalten. Wer später meckert, wenn die Beamten nur ihre Pflicht erfüllen, versteht den Beruf falsch.