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18. Sep. 2009

Dass beim Schießen nicht jeder Schuss trifft, dürfte klar sein. Ansonsten bräuchte man ja nicht üben…

Geübt hat kürzlich auch das Bundesheer und dabei wurde am Truppenübungsplatz Allensteig mit schwerem Gerät geschossen. Ein von einer Panzerhaubitze M109 abgefeuertes Übungsgeschoß ist dabei etwas weiter daneben gegangen. Es hat ca 3 km vom Ziel entfernt eine Wohnsiedlung der Stadt Allensteig getroffen. Verletzt wurde dabei niemand, es dürfte aber beträchtlicher Sachschaden entstanden sein.

Seitens des Bundesheeres war von einer “fehlgeleiteten Granate” die Rede, was eigentlich wie eine verharmlosende Umschreibung von “danebenschießen” klingt. Die Untersuchungskommission hatte dann auch recht schnell einen Schuldigen zur Hand – der Schütze hat angeblich einen Fehler gemacht. No-na-net, wer sollte sonst verantwortlich sein, wenn ein Schuss das Ziel um 3 Kilometer verfehlt? Gravierende technische Gebrechen an Visiereinrichtungen von Waffen sind nämlich höchst selten und zudem wird ein umsichtiger Schütze sie bei Übungen allermeistens schon beim Procedere vor der Schussabgabe erkennen können (im Gefecht wird letzteres natürlich nicht so sein, aber das ist eine andere Geschichte).

Der Schütze, angeblich ein erfahrener Soldat, hat also höchstwahrscheinlich einen Fehler gemacht und wird sich dafür verantworten müssen. Er hatte aber großes Glück, dass niemand verletzt oder gar getötet worden ist. Maximal wird er wohl wegen “Gefährdung” eine aufgebrummt bekommen, was aber überstehbar sein wird.

Das Unglück wird über den armen Mann aber kurze Zeit später hereinbrechen, weil sein Arbeitgeber seine Leute höchstwahrscheinlich nicht haftpflichtversichert hat. Den finanziellen Schaden wird zwar zunächst die Republik tragen, die Pfennigfuchser der Finanzprokuratur werden ihn dann aber vom Schützen eintreiben. Wenn das nicht von Haus aus gleich seinen finanziellen Ruin bedeutet, dann wird er wohl sehr lange zahlen müssen (gar so viel verdient man beim Heer nämlich nicht). Wer in einem ordentlichen Betrieb arbeitet und durch ein Fehlverhalten einen Schaden verursacht, muss idR keine Angst haben. Für ihn zahlt die Haftpflicht-Versicherung. Beim Staat ist das aber eher nicht so

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