Viele haben es vorausgesehen, von mir wurde die Vorratsdatenspeicherung aber anscheinend gröblichst unterschätzt. Das Gesetz ist noch nicht auf dem Weg und schon rückt die Terrorismusbekämpfung in den Hintergrund und auf einmal ist die Rede davon, die gesammelten Daten auch zur Jagd auf Kleinstkriminille, Filesharer (der Westentaschennapoleon lässt auch schön grüßen
) und sogar zur Durchsetzung von Privatangelegenheiten, wie zB (Majestäts)Ehrenbeleidigung, üble Nachrede etc, abfragen zu lassen.
Im ursprünglichen Entwurf, wo die Begutachtungsfrist eben zu Ende gegangen ist, steht immer noch, dass Vorratsdaten erst für Delikte mit einem Strafrahmen von mindestens 3 Jahren verwendet werden dürfen und diese Daten nach 6 Monaten gelöscht werden müssen. Das ist “hohen Beamten” im Justizministerium zu wenig. Mit kräftiger Unterstützung von ebenfalls “hohen Beamten” aus dem Innenressort werden jetzt obige Grauslichkeiten gefordert. Man wird sehen ob das durchgeht, befürchten darf man es aber derweil. Die SPÖ ist zwar noch dagegen, aber bei wesentlichen Dingen geben die dann zu Ungunsten der Bürger immer noch rechtzeitig nach…
Bis hierhin wäre das alles zwar ärgerlich, entspräche aber voll den zeitgeistigenen Bemühungen, die Bürger zu gängeln und abzuzocken. Eine völlig neue Qualität bekommt die Sache aber, wenn man hört, was Christian Pilnacek, Leiter der Abteilung für Strafprozessordnung im Justizministerium (das ist einer der erwähnten “hohen Beamten”), bei der Rechfertigung seiner Forderungen zu sagen hat:
„Im Strafrecht muss der Ankläger immer noch die Schuld eines anderen nachweisen, und nicht umgekehrt.“
Das Wort “noch” ist es, das einem den kalten Schauer über den Rücken treibt. Was will uns der Gute damit wohl sagen? Der Grundsatz selber ist doch zu selbstverständlich, um in diesem Zusammenhang erwähnenswert zu sein. Handelt es sich dabei etwa gar um einen Freudschen Versprecher?