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27. Jan. 2010

Der VwGH hat eine Entscheidung getroffen, die nur für sehr wenige verständlich erscheint, aber für Österreich doch auch in eine Erfolgsgeschichte umgewandelt werden könnte…

Das Höchstgericht hat entschieden, dass ein Transsexueller sich nicht umoperieren lassen muss, wenn er eine Änderung in den Personenstandsurkunden will. Das heißt im Klartext, dass alles so belassen werden kann, wie natürlich gewachsen, und alleine die Willensäußerung ausreicht, um amtlicherseits das Geschlecht ändern zu lassen. Gut, dass ich kein Höchstrichter bin, denn dann müsste ich vielleicht so einen Unsinn auch noch verstehen…

Da fällt einem doch gleich die Sache mit Erich/Erika Schinegger wieder ein. Unser Schiteam hat ja bei den Herren in Kitzbühel ein Debakel hinnehmen müssen, was die Ösi-Seele schwer verletzt. Mit dem VwGH-Urteil könnte es da nur aufwärts gehen, denn die Konkurrenten haben so etwas ja ganz bestimmt nicht. Wir müssten nur weniger erfolgreiche Brettlakrobaten umbenennen lassen. Dem Herrenteam würde es zwar nicht helfen, aber unter dem Damenvolk wären unsere Umbeurkundeten Herren dann wohl unschlagbare TriumphatorInnen… :)
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PS: Aber auch für Sozialstaatsspezialisten bietet die VwGH-Entscheidung ungeahnte Möglichkeiten. Auf die Schnelle fällt mir da gleich einmal ein, dass man dem Wehrdienst genauso locker entkommen wie mit 55 in Pension gehen kann… ;)

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