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28. Jan. 2010

Sie gaben vor, ein Gesetz gegen den Terror zu machen. Geworden ist daraus dann ein Gesetz, über das ein Ahmadinejad genauso seine Freude hätte, wie der Irre von Venezuela. Selbst Hitler und Stalin in Personalunion hätten es nicht “besser” machen können… ;)

Und das, was die SPÖ durch Justizsprecher Jarolim bekrittelt, ist nicht das große Problem. Ja natürlich besteht eine gewisse Gefahr, dass durch dieses Gesetz künftig einige, die ins Ausland zum Gotchaspielen fahren, eingebuchtet werden. Das ist schlimm, aber der Justizministerin muss man hier zugute halten, dass harmlose Gotchaurlaube NOCH eher selten sein werden und es sich meistens um handfestes Training ohne Farbbälle in berüchtigten Staaten handeln wird. Bemerkenswert ist bei der SPÖ-Reaktion also nur, dass Jarolim sich darüber aufpudelt, aber die viel größere Sauerei – den Angriff (um nicht die totale Vernichtung zu sagen) der Meinungsfreiheit – in dem angepeilten Gesetz anscheinend gutiert.

Im Ministerialentwurf heißt es nämlich:

§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.


Ein Prophet muss man nicht sein, um zu erkennen, dass mit diesen zwei Paragrafen jeder mundtot gemacht werden kann. Da kann man völlig willkürlich reininterpretieren, was man will. Jeder Mensch ist ja Angehöriger einer Gruppe, die nach Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion oder Weltanschauung, Staatsangehörigkeit, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, Geschlechts, Behinderung, Alter oder sexuellen Ausrichtung definiert werden kann. Es wäre also schon der Absatz 1 schlimm genug, denn selbst daraus kann man problemlos einen Maulkorb basteln. Es ist ja nicht definiert, was unter “zu einer sonstigen feindseligen Handlung” “auffordert oder anreizt” zu werten ist. Die FPÖ könnte man damit sicherlich locker verbieten. Mit dem Absatz 2 ist dann aber jegliche Art von Kritik vollends unter Strafe gestellt. Wer´s nicht glaubt, der möge sich besinnen, wie die vereinigten Guten argumentieren, wenn sie Andersdenkende mundtot machen wollen – man denke dabei nur die Wortschöpfungen “Passivrauchleugner” und “Klimaleugner“. Und genau diese Art der Meinungsunterdrückung soll nun Gesetz werden…


“Man gebe mir sechs Zeilen, geschrieben von dem redlichsten Menschen, und ich werde darin etwas finden, um ihn aufhängen zu lassen.”
- [Armand Jean du Plessis, Herzog von Richelieu]

2 Kommentare »

  1. kritikus.at » Zensoren - Kritik zum Schmunzeln – nicht objektiv, dafür aber höchst subjektiv … schreibt:

    [...] – Terrorismus würde sich da wohl gleich anbieten. Aber hoppla, haben wir da nicht gerade ein neues Gesetz auf den Weg gebracht?. Das bräuchte man dann ja nur in die Netzsperren hineinbekommen und alles wäre paletti. [...]

    10. Jun. 2010 | #

  2. kritikus.at » Zweierlei Maß - Kritik zum Schmunzeln – nicht objektiv, dafür aber höchst subjektiv … schreibt:

    [...] als auch das steirische Spiel sind geschmacklos und blöd, letzteres könnte nach dem Terror-Gesetz (Terror gegen meinungsfreie Bürger ) auch strafbar sein. Die kollektive Aufregung [...]

    1. Sep. 2010 | #

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