Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der Finanzmarktaufsicht (FMA) kräftig eins reingewürgt. Ein Hedgefonds hat erfolgreich ein Kontrollansinnen der FMA abwehren können…
Dem Hedgefonds Superfund war von der FMA routinemäßig vorgeschrieben worden, eine Liste mit den Daten der letzten 1000 Kunden für Befragungen zu übermitteln. Die FMA nennt die Sache eine präventive Maßnahme, um die Interessen der Anleger effektiv schützen zu können. Superfund wehrte sich dagegen, bekam jetzt vom VfGH recht und die FMA (samt den Kunden, die ihr Geld halbwegs in Sicherheit sehen wollen) kann sich somit brausen.
Über die Effektivität der geplanten Maßnahme kann man natürlich verschiedener Meinung sein, wenngleich mir persönlich schon einleuchten würde, dass man durch einfache Befragung von 1000 Personen schon einen Gewissen Einblick in die Geschäfts- und vor allem Beratungsstrategien einer Firma bekommen kann. Meinungsmacherforscher kommen meistens mit der Hälfte der Befragten aus
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Auch ist natürlich klar, dass der Datenschutz, wenngleich dieser stetig ausgehöhlt wird, eine hohes Gut ist. Was wäre aber gewesen, wenn statt der FMA eine private Firma an Superfund herangetreten wäre und die Daten einfach gekauft hätte? Da hätte wohl auch dann kein Hahn danach gekräht, wenn es herausgekommen wäre. Ich bin mir sicher, dann hätten sich die Betroffenen brausen können…
Man darf jetzt jedenfalls gespannt sein, ob der VfGH die Interessen des einfachen Bürgers dann auch so hoch hält, wie jene des Hedgefonds. Die Klage gegen die Vorgangsweise bei der Ratifizierung des Lissabon-Vertrages ist ja schon eingebracht. Interessant wird auch werden, wie die Hermelinleute mit der Knebelung des Internet (die drei Streiche des kleinen Franzosen lassen genauso grüßen, wie die künftige Pflicht der Provider, sämtlichen Datenverkehr zu durchsuchen…) umgehen werden…