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3. Feb. 2010

Viel wird geschrieben über die organisierte Kriminalität. Von offensichtlichen, planmäßig mit Gewalt vorgehenden, Gewaltverbrechern genauso, wie von im Stillen agierenden mafiosen Strukturen, welche die Gesellschaft schleichend unterminieren. Und als ob das nicht alles schon genug wäre, bildet sich jetzt noch eine neue Form der organisierten Kriminalität heraus. In Deutschland hat es schon begonnen…

Einmal haben sie es ja schon getan, unsere deutschen Freunde. In der sogenannten Liechtenstein Affaire machte die Bundesregierung erstmals ein Geschäft mit einem Verbrecher. Es dürfte ein gutes Geschäft gewesen sein, denn als nun ein Verbrechersyndikat (angeblich können solche Daten nur im Zusammenwirken mehrerer gestohlen werden) mit in der Schweiz gestohlenen Bankdaten winkte, juckte es Finanzminister Scheuble wieder gewaltig und Chefin Merkel, aus ihrem früheren Leben wahrscheinlich mit Machenschaften aller Art bestens vertraut, konnte auch nicht “nein” sagen. Die gestohlenen Daten werden also gekauft und obendrauf versprach die deutsche Bundesregierung, es bei der nächsten Gelegenheit wieder zu tun…

Was geschieht hier eigentlich vor unser aller Augen mitten in Europa? Ein Staat macht ganz offiziell und in aller Öffentlichkeit Geschäfte mit Verbrechern. Wie sollte man eine Regierung nun nennen, wenn sie offen Hehlerei betreibt und zudem noch vereinbart, es in Zukunft bei jeder Gelegenheit wieder zu tun?

Dazu der sogenannte Mafiaparagraph aus unserem Strafgesetzbuch:


Kriminelle Organisation

§ 278a. Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),

1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,

2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und

3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,

ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. § 278 Abs. 4 gilt entsprechend.


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Gut, ein Jurist bin ich ja nicht, aber wenn ich das so durchlese, kommt mir penetrant der Gedanke, dass man mit dem Paragraphen die gesamte deutsche Bundesregierung einsperren könnte… ;)
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PS: Dass auch unsere Regierung sofort reflexartig nach den von Deutschland gekauften Daten giert, ist wohl selbstredend. Warum sollten ausgerechnet die Unsrigen besser sein? ;)
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PPS: Nein, ich habe weder Geld in der Schweiz noch in sonst einer Steueroase liegen. Eigentlich habe ich überhaupt nirgendwo Geld liegen… :)

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