In Regierungskreisen muss die Korruptionskacke derzeit mächtig am Dampen sein. Man dürfte die Hosen so gestrichen voll haben, dass man panikartig alle Hüllen fallen lässt…
Da geht die Frau Justizministerin, Beatrix Karl, her und versteckt (höchstwahrscheinlich mit Wohlwollen der anderen Regierungsmittglieder) mitten im Sparpaket ein Gesetz, dass Politikern einen Freibrief für Korruption ausstellt. Vor einer Verurteilung für Amtsmissbrauch, Untreue usw. muss sich nun niemand mehr fürchten. Diversion heißt das Zauberwort, mit dem sich die Kapazunder künftig beim Staatsanwalt freikaufen können sollen.
Ein ertappter Korrumpel braucht künftig also nur den vom (weisungsgebundenen) Staatsanwalt festgesetzten Geldbetrag einzahlen und gut ist. Keine weiteren Ermittlungen (die guten Freunde brauchen also auch keine schlaflosen Nächte mehr haben…), keine Verurteilung, kein Eintrag im Strafregister – übrig bleibt nur eine blütenweiße Weste.
Nun wendet man im Justizministerium ein, dass die Diversion bei “schwerer Schuld” nicht angewendet werden würde, es auf das “Fingerspitzengefühl” der Staatsanwälte ankommen würde und dass danach, wenn neue Vorwürfe auftauchen sollten, noch ein Strafverfahren eingeleitet werden könne. Danke für die aufklärenden Worte, liebes Justizministerium. Jetzt erkennt man die Tragweite gleich viel besser, denn wer stellt denn die “schwere Schuld” fest? Richtig, der weisungsgebundene Staatsanwalt mit seinem (weisungsgebundenen) “Fingerspitzengefühl“. Und von wo sollen “neue Vorwürfe” kommen, wenn der weisungsgebundene Staatsanwalt keine Ermittlungen mehr führen darf? Vom heiligen Geist vielleicht?
Dass es im Ösiland nicht überall zum Besten steht, war mir schon klar. Aber dass wir schon soweit sind, dass man sich bei Korruption selber die Absolution erteilen kann, hätte ich nicht gedacht…