6. Jan. 2010
Der Prädident des Gemeindebundes, Helmut Mödlhammer, ist sauer, weil den Gemeinden der Raubritterbrief entzogen wurde…
Den Gemeinden wurde es 2008 von der Datenschutzkommission untersagt, mit vollautomatischen Autofahrermelkmaschinen ihre Budgets aufzubessern (- und das war gut so). Nun macht Helmut Mödlhammer Druck, dass das wieder gestattet werden soll. Es kann ja nicht sein, dass gerade die Gemeinden das auf der Straße liegende Geld nicht einsammeln dürfen
Präsident Mödlhammer möchte die StVO ändern lassen, damit die Gemeinden wieder selber zugreifen dürfen. Er redet von Verkehrssicherheit und begründet seinen Vorstoß damit, dass angeblich seit dem Entzug des Raubritterrechts auf Gemeindestraßen viel mehr schnell gefahren wird. Der Gute bemüht zur Untermauerung sogar das sattsam berüchtigte Kuratorium für Verkehrsunsicherheit (KfV). Das alleine sagt schon viel, denn wie die arbeiten, ist ja schon bekannt. Dass das alles nur Heuchelei ist, kann jederman auch daran vollkommen klar erkennen, dass der Präsident nur davon spricht, dass die Gemeinden selber die Verkehrsüberwachung durchführen müssen. Ginge es ihm wirklich um Verkehrssicherheit, dann müsste er zunächst mehr Polizeiüberwachung für Gemeindestraßen fordern, denn das kostet den Gemeinden nichts (für die eigene Überwachung müssten die Gemeinden nämlich zunächst einmal zahlen – Personal, Geräte etc) und nebenbei gehen die auf Gemeindestraßen eingehobenen Strafen sowieso vollständig an den Straßenerhalter, dh an die zuständige Gemeinde.
Es geht den Gemeinden also nur darum, die Überwachung auszudehnen und dadurch die Einnahmen zu erhöhen. Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass in manchen Gemeinden die 30er-Zonen (auch auf Durchzugsstraßen – dort bringen sie ja den meisten Profit) wie Pilze aus dem Boden schießen werden. Die Rede von Sicherheit bei Schulen und Kindergärten kann getrost als lügnerisches Gelaber eingestuft werden, denn nur an diesen Stellen eingesetzt rechnet sich der Aufwand an Personal und Gerät keinesfalls…
Das Grundproblem beim Mödlhammer-Vorstoß ist aber, dass man in hoheitsstaatlichen Angelegenheiten generell niemanden erlauben dürfte, aus Überwachungsmaßnahmen Kapital zu schlagen. Der Überwacher darf keinesfalls einen Vorteil, und schon gar keinen finanziellen, aus Gesetzesverstößen ziehen können, denn dadurch würde die Unbefangenheit in Frage gestellt werden. Jeder kann sich ausmalen, wie lange es dauern würde, bis mit vollautomatischen Inkassogeräten ausgestattete, auf Provisionsbasis arbeitende Privatsheriffs unkontrollierbar durchgehen. Es hat schon seinen Grund, warum die Polizei keinen Cent von den Verkehrsstrafen bekommt… 
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PS: Irgendwie kann man den Helmut Mödlhammer aber verstehen. Warum sollte das Raubrittertum den Gemeinden vorenthalten, den Ländern aber erlaubt sein (zB Feinstaub-Hunderter)? Es ist zwar bei den Ländern auch so, dass man nicht der Verkehrssicherheit oder der Umwelt dienlich ist, sondern nur den leeren Kassen. Allerdings macht die Überwachung dort noch immer die Polizei und nicht unkontrollierbare Geldeintreiber auf Provisionsbasis – die kommen derweil nur bei der ASFINAG…